Erklärung zum weiteren Umgang mit der Corona-Situation (Mai-Update)

Liebe Mitglieder, Sportler*innen,

sehr geehrte Damen und Herren,

trotz der schrittweisen Öffnung des öffentlichen Lebens, sind wir noch weit vom Regelbetrieb in den unterschiedlichen Lebensbereichen entfernt. Dies trifft auch im starken Maße noch weiterhin auf den Breitensport zu. Deswegen bleibt der Sport-, Trainings- und Spielbetrieb der Vereine SG Edesheim e.V. und SV Roschbach e.V. bis auf weiteres eingestellt.

 

Nachfolgend dazu wieder einige Erläuterungen:

Erklärung der Bundesregierung vom 06. Mai 2020

Die am 22. März von Bund und Ländern beschlossenen Kontaktbeschränkungen bleiben grundsätzlich bis zum 5. Juni bestehen.

Strenge Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln.

Darüber hinaus wurde hinsichtlich des Sports folgendes geregelt

  • größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern bleiben mindestens bis zum 31. August 2020 untersagt.
  • Der Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport unter freiem Himmel ist wieder erlaubt. Stufenweise soll in den Trainings- und Wettkampfbetrieb wieder eingestiegen werden.

Die konkrete Ausgestaltung nachfolgender Bereiche sollen die Bundesländer selbst regeln.

  • Sportbetrieb in allen öffentlichen und privaten Indoor-Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern
  • Betrieb von sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wiederaufnahme von Wettkampf- und Leistungssport

 

Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat die Maßnahmen gegen das Corona-Virus in einer fünften Fassung in der „Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz“ (5. CoBeLVO) vom 30. April 2020 festgelegt. Darin ist folgendes verordnet:

§ 1 Absatz (6)

Individualsport im Freien, beispielsweise Rudern, Segeln, Tennis, Luftsport, Leichtathletik, Golf, Reiten und ähnliche Sportarten, bei dem das Kontaktverbot und der Mindestabstand nach § 4 Abs. 1 eingehalten werden können, ist zu Freizeit- und Trainingszwecken zulässig. Zu diesem Zweck ist die Nutzung von Einrichtungen und Anlagen im Freien nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 7 mit Ausnahme der Schwimm- und Spaßbäder zulässig, soweit die gebotenen Hygienemaßnahmen eingehalten werden und der Träger der Einrichtung oder Anlage einer Öffnung ausdrücklich zustimmt.

§ 2 Absatz (1) Satz 2

Untersagt sind Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen.

§ 3

Die Durchführung von Veranstaltungen jeglicher Art ist untersagt.

 

Diese Verordnung tritt am 03. Mai 2020 in Kraft und mit Ablauf des 17. Mai 2020 außer Kraft.

https://corona.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Corona/5._Corona-Bekaempfungsverordnung_Rheinland-Pfalz.pdf

 

Die Landesregierung regelt auch im Hygieneplan-Corona für die Schulen in Rheinland-Pfalz den Sportunterricht, in dem dieser aus Gründen des Infektionsschutzes derzeit nicht stattfinden kann.

https://corona.rlp.de/fileadmin/bm/Bildung/Corona/Hygieneplan_Corona_Schulen_Stand_5.5.20.pdf

 

Bitte begrenzen Sie auch weiterhin Ihre Kontakte auf ein Minimum, halten Sie weiterhin konsequent die Abstands- und Hygiene-Regeln ein und vor allem bleiben Sie gesund.

Die Vorstände der

SG Edesheim e.V.

und des

SV Roschbach e.V.

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